widerlegen

widerlegen
wider, wieder:
Das gemeingerm. Wort (Präposition, Adverb) mhd. wider, ahd. widar‹i›, got. wiÞra, aengl. wiđer, aisl. viđr geht auf einen idg. Komparativ *u̯i-t‹e›ro- »mehr auseinander, weiter weg« zurück, vgl. aind. vítaram »weiter, ferner«, wohl auch russ. vtoroj »der Zweite« (eigentlich »der, der weiter weg ist«). Dieses Komparativ ist eine Bildung zu dem unter weit behandelten idg. *u̯i- »auseinander«. Aus der Bedeutung »weiter weg« entwickelte sich »gegenüber, gegen«, dann »hin und zurück, zurück, abermals«. Die unterschiedliche Schreibung der Präposition »wider« »gegen« und des Adverbs »wieder« »abermals« geht auf Gelehrte des 17. Jh.s zurück. Als Adverb wird »wider« heute nur in verbalen Zusammensetzungen (s. u.) und in zuwider »jemandes Wünschen entgegengesetzt; nicht günstig; entgegen« (16. Jh.) gebraucht. – Abl.: widerlich »Ekel hervorrufend, abstoßend, unsympathisch« (16. Jh.); widern veraltet für »jemandem ekelhaft sein« (mhd. wider‹e›n, ahd. widarōn »entgegen sein, entgegentreten, sich sträuben«), dazu anwidern »zuwider sein, ekeln« (um 1800) und erwidern (mhd. erwideren »entgegnen, antworten«, mit anderer Bedeutung ahd. irwidarōn »verwerfen«), dazu Erwiderung »Entgegnung, Antwort« (17. Jh.); widrig »ungünstig, hinderlich« (16. Jh.). Zus.: Widerhall (spätmhd. widerhal, Ersatzwort für »Echo«); widerlegen (mhd. widerlegen »ersetzen, vergelten«; seit dem 16. Jh. in der Bedeutung »als unrichtig erweisen«), dazu Widerlegung (mhd. widerlegunge »Gegengabe«; seit dem 16. Jh. im heutigen Sinn); widerrufen (mhd. widerruofen »zurückrufen; für ungültig erklären«), dazu Widerruf (mhd. widerruof‹t› »Widerspruch, Weigerung«); Widersacher (s. d.); widerspenstig (s. d.); widersprechen (mhd. widersprechen, ahd. widarsprechan »Einspruch erheben; ablehnen, leugnen; sich lossagen«, im Nhd. auch »im Widerspruch stehen, nicht übereinstimmen«), dazu Widerspruch (spätmhd. widerspruch); widerstehen (mhd. widerstēn, ahd. widarstēn »entgegentreten, sich widersetzen; zuwider sein«), dazu Widerstand (spätmhd. widerstant »das Entgegentreten, das Sichwidersetzen«, seit der 1. Hälfte des 19. Jh.s auch als elektrotechnischer Terminus verwendet); widerwärtig »hinderlich; höchst unangenehm« (mhd. widerwertec, ahd. widarwartīg »entgegengesetzt, feindlich«; Ableitung von einem im Nhd. untergegangenen Adverb mhd. widerwert, ahd. widarwert »entgegen; verkehrt«, vgl. ...wärts, mhd. auch schon für »unangenehm, abstoßend«); Widerwille »heftige Abneigung« (mhd. widerwille »Ungemach, Widersetzlichkeit«; seit dem 16. Jh. für »Abscheu, Ekel«), dazu widerwillig »widerstrebend, höchst ungern; voller Unmut«; wiederholen (mhd. nicht bezeugt, ahd. widarholōn »zurückrufen; seit dem 15. Jh. für »noch einmal sagen oder tun« neben unfestem »wiederholen« »zurückholen«, 16. Jh.), dazu Wiederholung (17. Jh.).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Widerlegen — Wíderlegen, verb. regul. act. ich widerlege, habe widerlegt, die Unrichtigkeit einer Sache mit Gründen beweisen. Ein Vorgeben widerlegen. Jemanden widerlegen, ihn von einem Irrthume überführen. Daher die Widerlegung, plur. die en, so wohl die… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • widerlegen — V. (Mittelstufe) nachweisen, dass eine aufgestellte Behauptung falsch ist Synonyme: entkräften, falsifizieren (geh.) Beispiel: Er hat alle seine Aussagen widerlegt. Kollokation: eine Theorie widerlegen …   Extremes Deutsch

  • widerlegen — ↑falsifizieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • widerlegen — entkräften; falsifizieren; als falsch erkennen; den Wind aus den Segeln nehmen (umgangssprachlich); gegenargumentieren * * * wi|der|le|gen [vi:dɐ le:gn̩] <tr.; hat: nachweisen, dass etwas nicht zutrifft: es war nicht schwer, seine Behauptungen …   Universal-Lexikon

  • widerlegen — wi·der·le̲·gen; widerlegte, hat widerlegt; [Vt] jemanden / etwas widerlegen beweisen, dass etwas nicht richtig oder wahr ist, dass jemand nicht Recht hat <eine Behauptung, eine Ansicht, eine Theorie widerlegen> || hierzu wi·der·le̲g·bar Adj …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • widerlegen — das Gegenteil beweisen/nachweisen, entkräften, gegenstandslos/hinfällig machen, hohnsprechen; (bildungsspr.): falsifizieren. * * * widerlegen:entkräften·adabsurdumführen·dasGegenteilbeweisen·Lügenstrafen… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • widerlegen — widderläge …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • widerlegen — wi|der|le|gen ; diese These ist widerlegt …   Die deutsche Rechtschreibung

  • falsifizieren — widerlegen; entkräften; als falsch erkennen; den Wind aus den Segeln nehmen (umgangssprachlich); gegenargumentieren * * * fal|si|fi|zie|ren 〈V. tr.; hat〉 1. als falsch nachweisen; Ggs verifizieren 2. 〈veraltet〉 …   Universal-Lexikon

  • als falsch erkennen — widerlegen; entkräften; falsifizieren; den Wind aus den Segeln nehmen (umgangssprachlich); gegenargumentieren …   Universal-Lexikon

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